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STFAN Nr. 11 vom Seite 20

Besteuerung von Online-Pokergewinnen – BFH zur Gewerblichkeit von Berufsspielern

Prof. Dr. Daniel R. Kälberer

Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Dies stellte der unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung klar und entwickelte zudem das „maßgebliche Leitbild eines Berufsspielers“, welches zukünftig für eine strukturell-gewerbliche Einordnung heranzuziehen ist.

Kennzeichen eines Gewerbebetriebs

Gewinnerzielungsabsicht

Unter einem Gewerbebetrieb versteht man eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Voraussetzung für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist eine Tätigkeit, die auf eigene Rechnung (Unternehmerrisiko) und auf eigene Gefahr (Unternehmerinitiative) hin unternommen wird. Die Betätigung ist damit ursächlich für den wirtschaftlichen Erfolg und wird berufsmäßig oder zumindest mit Wiederholungsabsicht ausgeübt (Hey in Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Aufl. 2021, Rz. 8.413).

In diesem Zusammenhang sind die tatsächlichen Umstände besonders zu werten, so dass bei erkennbarer Wiederholungsabsicht eine einmalige Handlung bereits den Beginn ei...BStBl 1991 II S. 66

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