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BPatG Urteil v. - 4 Ni 22/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 926 224 (Streitpatent), das – laut Streitpatentschrift unter Inanspruchnahme der spanische Priorität ES 200502057 vom 17. August 2005 – am 13. Juli 2006 angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 6. Mai 2015 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent ist in Kraft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:240723U4Ni22.22EP.0

Fundstelle(n):
CAAAJ-51323

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