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EU-Taxonomien
1. Definition und Zwecksetzung
Am wurde vom Europäischen Parlament und Rat die EU-Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, ABl. EU L 198/13 v. (sog. EU-Taxonomie-Verordnung) erlassen. Mit der EU-Taxonomie-Verordnung werden ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem, Begrifflichkeiten und Kriterien festgelegt. Dies soll es Anlegern ermöglichen, in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen zu investieren; hierdurch wird ein Anreiz zu verstärkten Investitionen in nachhaltigere Technologien und Unternehmen geschaffen, die dazu beitragen sollen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird (sog. „Green Deal“). Die EU-Taxonomie-Verordnung wird durch mehrere delegierte Rechtsakte ergänzt, von denen sich
die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission v. (ABl EU L 443/9 v. ) mit der Präzisierung der Berichtspflichten, insbesondere der Kennzahlen, und der Darstellungsformate beschäftigt und
weitere Delegierte Verordnungen, die die technischen Bewertungskriterien in Bezug auf die in Art. 9 der EU-Taxonomie-Verordnung genannten Umweltziele enthalten (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kom...