1. Verfälscht oder droht es den Wettbewerb im Lichte des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu verfälschen, wenn ein Mitgliedstaat eine an alle Unternehmer gerichtete Steuervergünstigung wie die des Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Ustawa z dnia 12 stycznia 1991 r. o podatkach i oplatach lokalnych (Gesetz über kommunale Steuern und Abgaben vom ) (Dz.U. 2019, Pos. 1170, in geänderter Fassung) gewährt, die Grundstücke, Gebäude und Bauwerke von der Grundsteuer befreit, die Teil der Eisenbahninfrastruktur im Sinne der Bestimmungen über den Eisenbahnverkehr sind, die den Eisenbahnbetreibern zur Verfügung gestellt wird?
2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist ein Unternehmer, der auf der Grundlage der genannten nationalen Vorschrift in den Genuss einer Steuerbefreiung gekommen ist, die nicht unter Einhaltung des in Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit Art. 2 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahrens eingeführt wurde, zur Zahlung der ausstehenden Steuer zuzüglich Zinsen verpflichtet?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.