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BFH 24.05.2023 II R 27/20, StuB 21/2023 S. 876

Erbschaft-/Schenkungsteuer | DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer

Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum kann Art. 4 Abs. 1 S. 877Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungsteuerrecht unterliegt (Bezug: Art. 4 DBA-SWE 1992; § 2 ErbStG).

Praxishinweise

Mit Wirkung zum wurde in Schweden die schwedische Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft. Die Klägerin und ihre beiden Geschwister erhielten anschließend im Jahr 2005 von ihrem Vater Anteile an einer schwedischen Aktiengesellschaft geschenkt. Der Vater unterhielt im Zeitpunkt der Schenkung Wohnsitze in Deutschland und Schweden. Der ...