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BFH Urteil v. - VII R 8/91 BStBl 1992 II S. 713

Gesetze: AO 1977 §§ 37 Abs. 2, 129, 130, 169 Abs. 1 Nr. 2, 170, 218 Abs. 2, 220 Abs. 2 Satz 1, 228, 229VStG § 22

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO 1977 kann ohne besonderen Rückforderungsbescheid in Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 aufgenommen werden

Leitsatz

Der Umstand, daß das FA seinen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO 1977 nicht zuvor in einem besonderen Rückforderungsbescheid festgesetzt hat, steht seiner Aufnahme in einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO 1977 nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 713
KAAAA-94196

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