Versicherungsteuerpflicht von Versicherungen für ein unter ausländischer Flagge (hier: Malta) fahrendes Seeschiff (sog. Ausflaggung)
Leitsatz
Ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung der vertraglichen Regelungen sowie die tatsächliche Durchführung, dass –ggf. neben dem
Vertragsreeder- (auch) der Stpfl. als Schiffsgesellschaft Vertragspartner des Versicherungsunternehmens der Versicherungsverhältnisse
geworden ist, unterliegen Prämienzahlungen für Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Seeschiffes, das
im inländischen Seeschiffsregister eintragen ist, aber unter ausländischer Flagge fährt (hier: Malta) und auch in dessen Schiffsregister
eingetragen ist, im Inland der Versicherungssteuer.
Fundstelle(n): DAAAJ-51139
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