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Sturmflut in Schleswig-Holstein | BMF stimmt Katastrophenerlass zu (FinMin)
Das BMF hat dem sog. Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut in Schleswig-Holstein am 20./ zugestimmt. Hierauf weist das FinMin Schleswig-Holstein hin.
Hintergrund: Durch das Unwetter am 20. und 21. Oktober 2023 sind in Schleswig-Holstein insbesondere in weiten Teilen der Ostseeküste sowie der Trave- und Schleiregion beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.
Hierzu führt das Finanzministerium Schleswig-Holstein weiter aus:
Durch den nun geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle ...