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Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht
Die wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen im Jahr 2022
[i]Webel, Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige, Grundlagen, NWB VAAAE-82580 Im Jahr 2022 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Im nachfolgenden Beitrag sollen in kompakter Form schwerpunktmäßig die Themenfelder herausgegriffen werden, die eine besondere Praxisrelevanz aufweisen.
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I. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
1. Zusammenveranlagung bei Ehegatten
[i]Gemeinsam unterschriebene ESt-ErklärungNach § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG haben zusammenveranlagte Eheleute eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich nicht folgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Vielmehr beschränkt sich der Erklärungsgehalt der Unterschrift auf die Tatsachen, die den jeweiligen Ehegatten betreffen. Betrifft die Erklärung Einkünfte, die nur von einem Ehegatten erzielt werden, so macht nur derjenige Ehegatte Angaben, der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht.
[i]Von Ehefrau bewirkte ESt-Verkürzung wird dem Ehemann nicht zugerechnetWenn von den Ehegatten gar keine Steuererklärung eingereicht wurde, hat die Ehefrau es ebenfalls unterlassen, die gebotenen Angaben über ihre eigenen Einkünfte zu machen. Die dadurch (ggf.) bewirkte Verkürzung der Einkommensteuer ist ...