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Kurzfassung zum Beitrag von Moorkamp, StuB 21/2023 S. 855

Steuerbefreiungen für Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG

Simon Moorkamp

Durch das JStG 2022 wurde rückwirkend zum in § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber bürokratische Hürden – insbesondere mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen verbundene steuerliche Pflichten – reduzieren und damit einen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Finanzverwaltung hat mit dem zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung der Steuerbefreiung Stellung genommen (, NWB PAAAJ-44782).

Kernaussagen

Die Steuerbefreiung richtet sich nach dem Installationsort und der installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister.

Sämtliche Einnahmen und Entnahmen sowie u. U. der Verkauf der Photovoltaikanlage selbst sind steuerbefreit.

Ab dem können keine neuen IAB für Photovoltaikanlagen gebildet werden; bis zum noch nicht hinzugerechnete IAB bei Investition in begünstigte Photovoltaikanlagen sind zwangsweise rückgängig zu machen. Im Hinblick auf dadurch entstehende etwaige Nac...