Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermittelt der IFRS-Abschluss einer Investment Entity Befreiungswirkung nach § 291 HGB?
I. Sachverhalt
Die Beteiligungsgesellschaft mbH hält als Mutterunternehmen (MU) Beteiligungen an mehreren Tochterunternehmen (TU). Sie überschreitet die Größenmerkmale des § 293 HGB und ist grds. zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses (KA) verpflichtet. Die dänische Investeringsselskab A/S stellt als MU der Beteiligungsgesellschaft einen IFRS-Abschluss auf. Diese dänische A/S ist investment entity nach IFRS 10. Eine solche darf ihre TU weder konsolidieren noch IFRS 3 anwenden, sondern hat die Anteile nach IFRS 9 ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wenn ein TU lediglich investmentbezogene Dienstleistungen erbringt, ist es ausnahmsweise nach normalen Prozeduren zu konsolidieren, während es hinsichtlich der eigentlichen Investments bei der IFRS 9-Bewertung bleibt. Vorliegend habe die dänische A/S in Konstellation a) weder TU noch Enkelunternehmen (EU) und in Konstellation b) (Ausnahmefall) zwar die Beteiligungsgesellschaft (TU), nicht aber die EU in den IFRS-Abschluss vollzukonsolidieren.
II. Fragestellung
Fraglich ist, ob die Beteiligungsgesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines eigenen KA nach § 291 HGB befreit ist.