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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 VE 14/18

Gesetze: § 60 Abs 1 IfSG; § 30 BVG; § 51 BSeuchG; § 31 BVG; § 52 BSeuchG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine sog Kann-Versorgung setzt für die Annahme eines Ursachenzusammenhangs zwischen einer Impfung und einem Gesundheitsschaden eine "qualifizierte Möglichkeit" bzw eine wissenschaftlich vertretene "Mindermeinung" voraus. Eine nur theoretische Möglichkeit genügt nicht.

2. Die Frage der Entstehung der Multiplen Sklerose (MS) ist medizinisch-wissenschaftlich umstritten. Demgegenüber ist geklärt, dass eine Grippeschutz- bzw Tetanusimpfung nicht zur Entstehung einer MS beitragen kann. Ein allenfalls möglicher Pseudoschub kann damit nicht gleichgesetzt werden.

Fundstelle(n):
VAAAJ-50900

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