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NWB EV 11/2023 S. 358

Erbrecht | Rücknahme eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags aus amtlicher Verwahrung (OLG)

Das der Rückgabe der letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung vorangehende Herausgabeverlangen kann durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Ein kombinierter Ehe- und Erbvertrag kann auch dann nicht aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden, wenn dieser aufgehoben wurde.

Quelle: OLG Frankfurt/Main, Beschluss v.  - 21 W 63/23, NWB VAAAJ-49650