Aktivierung familiär veranlaßter Abfindungszahlungen in den Ergänzungsbilanzen der familienfremden Gesellschafter einer Personengesellschaft
Leitsatz
Von einer Personengesellschaft zugunsten von Angehörigen bestimmter Gesellschafter an Dritte geleistete Abfindungszahlungen, die im Hinblick auf ihre private Mitveranlassung nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, können anteilig als zusätzliche Anschaffungskosten für den Erwerb des Gesellschaftsanteils der familienfremden Gesellschafter zu beurteilen und daher in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren sein. Das ist etwa der Fall, wenn sich die familienfremden Gesellschafter mit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einverstanden erklärt haben, wonach solche von der Personengesellschaft zu leistende Abfindungszahlungen als Betriebsausgaben abziehbar sein sollen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 647 BFH/NV 1992 S. 49 Nr. 8 JAAAA-94166
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