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BFH Urteil v. - V R 99/87 BStBl 1992 II S. 637

Gesetze: UStG 1967/73 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1967/73 § 3 Abs. 10 Satz 1UStG 1967/73 § 4 Nr. 8UStG 1967 § 15 Abs. 3 bis 5

- Eine Publikums-Kommanditgesellschaft bewirkt mit der Beteiligung von Publikumsgesellschaftern steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8 UStG 1967/1973) - Ort der Darlehensgewährung eines inländischen Kreditgebers an einen ausländischen Kreditnehmer (§ 3 Abs. 10 Satz 1 UStG 1967/1973)

Leitsatz

1. Eine Publikumsgesellschaft, an der die Kapitalanleger nicht unmittelbar als Kommanditisten, sondern mittelbar über einen Treuhandkommanditisten beteiligt sind, kann den Anlegern gegenüber durch die Beteiligung steuerbare, aber nach § 4 Nr. 8 UStG 1967/73 steuerfreie Umsätze bewirken (Fortführung des Urteils vom X R 7/81, BFHE 152, 370, BStBl II 1988, 506).

2. Gewährt ein inländischer Kreditgeber ein Darlehen an einen ausländischen Kreditnehmer, so liegt der Ort der Leistung gemäß § 3 Abs. 10 Satz 1 UStG 1967/73 im Inland.

3. Führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 3 UStG 1967 zu ungerechtfertigten Steuervorteilen, kann es gerechtfertigt sein, daß das FA die Aufteilung nach § 15 Abs. 4 Nr. 1 UStG 1967 vornimmt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 637
ZAAAA-94165

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