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Gesetzgebung | Lkw-Maut künftig nach CO2-Ausstoß gestaffelt (Bundesrat)
Unmittelbar nach dem Bundestag hat der Bundesrat am Änderungen bei der Lkw-Maut gebilligt. Das Gesetz kann weitgehend zum in Kraft treten.
Künftig enthält die Maut einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen - zusätzlich zu den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie werden Fahrzeuge in Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie Lkw sind bis von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.
Ab müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Ma...