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BFH Urteil v. - III R 142/90 BStBl 1992 II S. 632

Gesetze: InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 3BImSchG § 4

Der Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG steht Bauantrag i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 3 InvZulG 1982 gleich

Leitsatz

Ein Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Gebäudes nach § 4 BImSchG steht zulagenrechtlich einem Antrag auf Baugenehmigung i.S. des § 4b Abs. 2 Satz 3 InvZulG 1982 gleich. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt sich dabei nach dem Eingang des Antrages bei der nach dem BImSchG zuständigen Genehmigungsbehörde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 632
BFH/NV 1992 S. 53 Nr. 8
FAAAA-94163

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