Zur Abzugsfähigkeit von Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
1. Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes sind grundsätzlich nicht außergewöhnlich, auch wenn das Kind infolge
Krankheit lernbehindert ist.
2. Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule können nur dann als (unmittelbare) Krankheitskosten angesehen werden, wenn
der Privatschulbesuch zum Zwecke der Heilbehandlung erfolgt und dort eine spezielle, unter der Aufsicht medizinisch geschulten
Fachpersonals durchgeführte Heilbehandlung stattfindet.
3. Kosten, die für den Besuch einer (auswärtigen) Schule aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen (hier: schulische
Förderung des Kindes im Hinblick auf eine Hochbegabung) aufgewendet werden, erfüllen nicht den Tatbestand des § 33 EStG, wenn
sie lediglich die sozialen Folgen einer Krankheit betreffen und nur ganz allgemein der Vorbeugung einer psychischen Belastung
dienen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 19 DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 19 DStRE 2024 S. 797 Nr. 13 GStB 2023 S. 428 Nr. 12 GStB 2023 S. 428 Nr. 12 RAAAJ-50787
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