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BFH Urteil v. - XI B 39/91 BStBl 1992 II S. 624

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 3FGO § 128 Abs. 1

Im Aussetzungsverfahren ist gegen die Entscheidung des Vorsitzenden nur die Anrufung des Gerichts möglich

Leitsatz

Gegen Entscheidungen des Vorsitzenden im Aussetzungsverfahren ist nur die Anrufung des Gerichts, nicht aber die Beschwerde gegeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 624
UAAAA-94158

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