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BFH Urteil v. - I R 155/87 BStBl 1992 II S. 622

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4EStG § 7a Abs. 9ZRFG 1978 § 3 Abs. 2 Satz 3

Die AfA für ein Gebäude, für das Sonderabschreibungen vorgenommen worden sind, ist nach dem um den Begünstigungszeitraum verminderten Abschreibungszeitraum zu bemessen

Leitsatz

Sind für ein Gebäude Sonderabschreibungen vorgenommen worden, so bemessen sich nach Ablauf des maßgebenden Begünstigungszeitraums die AfA auf den Restwert nach einem neuen Vomhundertsatz, der sich aus der § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zugrunde liegenden Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes abzüglich des Begünstigungszeitraums errechnet. *)

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 622
BFH/NV 1990 S. 83 Nr. 11
KAAAA-94157

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