Kein Rückgängigmachen der Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG durch nachträglichen Austausch von Besteuerungsgrundlagen nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides
Leitsatz
Ein Steuerpflichtiger kann die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG, die in einem bestandskräftigen Bescheid zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer geführt hat, nicht durch einen nachträglichen Austausch gegen bisher nicht geltend gemachte Werbungskosten oder Sonderausgaben rückgängig machen, um die erhöhten Absetzungen in einem Folgejahr nach § 7b Abs. 3 Satz 1 oder 3 EStG nachzuholen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 621 BFH/NV 1992 S. 50 Nr. 8 AAAAA-94156
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.