Seeschifffahrt; Steuerbefreiung; Vermietung; Vorstufenbefreiung
Rechtsfrage
Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt
Ist die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können? Oder genügt es für den Zweck der Vorstufenbefreiung, wenn eine Leistung auf der Vorstufe "ihrem Wesensgehalt nach vollumfänglich in eine Leistung der nachfolgenden Stufe" eingeht?
Gesetze: UStG § 4 Nr 2, UStG § 8 Abs 1 Nr 5
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
OAAAJ-50694