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BFH Urteil v. - VIII R 207/85 BStBl 1992 II S. 605

Gesetze: BGB §§ 1030, 1068 Abs. 2, 99 Abs. 2EStG § 20

Realisierte stille Reserven aus Anlagevermögen gehören nicht zu den Nutzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteil

Leitsatz

Zu den Nutzungen (§§ 1068, 1030 Abs. 1 BGB) eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil zählen grundsätzlich nicht die realisierten stillen Reserven eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 605
BFH/NV 1992 S. 35 Nr. 6
VAAAA-94149

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