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Track 21-25 | Häusliches Arbeitszimmer: BMF-Schreiben zur Neuregelung ab 2023 ohne Überraschungen
Auf Basis der ab 2023 geltenden Änderungen durch das JStG 2022 hat das Bundesfinanzministerium die Regeln beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer komplett neu gefasst. Der Erlass enthält keine Überraschungen, fasst die aktuelle Gesetzeslage aber sehr übersichtlich zusammen und beinhaltet zahlreiche hilfreiche Beispiele. Wir gehen auf einige ausgewählte Aspekte ein, so etwa auf die neue Jahrespauschale von 1.260 € als Alternative zum Abzug der tatsächlichen Aufwendungen.
Unser Thema des Monats ist jetzt das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum häuslichen Arbeitszimmer. Es umfasst im Original immerhin 21 Seiten.
Das Bundesfinanzministerium geht in seinem Erlass auch auf die Homeoffice-Pauschale ein. Darüber berichten wir dann im nächsten Monat. Heute konzentrieren wir uns auf die Ausführungen zum häuslichen Arbeitszimmer.
Positiv ist, dass das Ministerium die Neuregelungen durch das JStG 2022 zum Anlass genommen hat, das Vorgängerschreiben aus dem Jahr 2017 komplett neu zu fassen. Das macht es natürlich übersichtlicher. Es hat aber zugleich den Nachteil, dass nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, was sich geändert hat.
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