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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 20 | Zweitwohnungsteuer: Kein Trinkwasser – keine Steuerpflicht

Ortsgesetzgeber haben im Zweitwohnungsrecht einen weitreichenden Entscheidungsspielraum. Ist in der Satzung einer Gemeinde geregelt, dass die Zweitwohnungsteuer voraussetzt, dass es eine Form der Wasserversorgung auf dem Grundstück gibt, kann damit nach einem aktuellen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg aber nicht eine Versorgung mit Wasser beliebiger Qualität, sondern nur eine Versorgung mit Trinkwasser gemeint sein. Eine Einkaufsmöglichkeit in der Nähe reicht dafür nicht.

Den Abschluss unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” bildet jetzt eine erfreuliche Entscheidung zur Zweitwohnungsteuer.

Kein Trinkwasser – keine Steuerpflicht. So lässt sich ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg kurz und knapp zusammenfassen.

Im Streitfall war in der Satzung einer Gemeinde geregelt: Die Zweitwohnungsteuer setzt voraus, dass es eine Wasserversorgung auf dem Grundstück gibt.

Das Wasser aus dem Brunnen auf dem Grundstück entsprach jedoch nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Gemeinde meinte daraufhin allen Ernstes, der Besitzer einer Datsche könne sich doch problemlos im nächsten Supermarkt mit Trinkwasser versorgen.

Mit dieser abstrusen Argumentation sche...