1. Fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung heilt Bekanntgabemangel des Steuerbescheides 2. Zwecks Erwerbs einer Forderung gegenüber der KG vom Kommanditisten eingegangene Verbindlichkeiten als negatives Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz
1. Der Bekanntgabemangel eines Steuerbescheides wird durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (Anschluß an , BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942).
2. Erwirbt ein Kommanditist Darlehensforderungen i.S. des § 15 (Abs. 1) Nr. 2 EStG oder sonstige Forderungen eines Dritten gegen die KG und werden die geschuldeten Beträge der Gesellschaft weiterhin belassen, so bilden die Forderungen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Die Verbindlichkeiten, die der Gesellschafter als Gegenleistung zur Erlangung der Darlehensforderungen eingegangen ist, gehören zum negativen Sonderbetriebsvermögen. Hieran ändert sich nichts, wenn die Forderungen zur Erhöhung der Kommanditbeteiligung verwendet werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 585 BFH/NV 1992 S. 51 Nr. 8 DAAAA-94142
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