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Gewerbesteuer | Billigkeitsmaßnahmen für Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bis zum verlängert (Gleich lautende Erlasse v. - FM3-G 1425-4/4).
Hintergrund: Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am im Einvernehmen mit dem BMF Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG erlassen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 4.4.2022). Diese Maßnahmen wurden nunmehr um ein Jahr verlängert.
Nach dem aktuellen Erlass gilt Folgendes:
Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterlie...