Steuerbarkeit und Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Mehrzweckhalle durch eine Gemeinde
Leitsatz
Die Vermietung einer Mehrzweckhalle durch eine Gemeinde gegen Entgelt erfolgt im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art. Durch die unentgeltliche Überlassung der Halle zur Förderung von Vereinen verwirklicht die Gemeinde Eigenverbrauch. Überläßt sie die Halle zur Anbahnung späterer Geschäftsbeziehungen mit Mietern unentgeltlich, ist die Leistung nicht steuerbar. Dagegen erfolgt die Überlassung der Halle gegen Entgelt, wenn sie zur Erzielung einer für nachfolgende Zeiträume ausdrücklich vereinbarten Miete überlassen wird.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 569 BFH/NV 1992 S. 46 Nr. 7 IAAAA-94136
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