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BFH Urteil v. - I R 67/91 BStBl 1992 II S. 561

Gesetze: FGO § 47 Abs. 2

An FG adressierte, bei FA in einem Sammelumschlag eingehende Klage ist i. S. von § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO "angebracht"

Leitsatz

Eine an das FG adressierte Klageschrift ist beim FA "angebracht" i.S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO, wenn sie zusammen mit anderen Schriftstücken in einem an das FA adressierten Sammelumschlag in den Hausbriefkasten des FA eingeworfen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 561
BFH/NV 1992 S. 45 Nr. 7
KAAAA-94131

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