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Insolvenz | Fortführungsprognose eines Start-ups
Bei einem Start-up-Unternehmen sind die Grundsätze, die der BGH für eine positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung aufgestellt hat, nicht uneingeschränkt anwendbar.
Bei einem Start-up müssten die Anforderungen an die Fortführungsprognose (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO) im Licht der Besonderheiten derartiger Unternehmen betrachtet werden, so das Gericht. Sie seien in einer Anfangsphase zwar meist (noch) nicht ertragsfähig, ihre operativen Geschäftschancen damit aber nicht automatisch auf Dauer ausgeschlossen. Damit aber würde ein Rückgriff auf eine (bloße) Ertragskraft ihnen die Überlebensfähigkeit absprechen und sie automatisch zum Marktaustritt zwingen. Grundlage einer Prognose sei aber in jedem Fall das Vorhandensein einer realistischen (Finanz-)Planung mit einem operativen Ko...