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Einkommensteuer | Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft
Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Bezug: § 33 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 ESchG; Art. 1 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6 GG).
Kosten eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft stellen keine krankheitsbedingten Aufwendungen dar, so der BFH. Die ungewollte Kinderlosigkeit der Kläger, zweier miteinander verheirateter Männer, gründe nicht auf einem regelwidrigen Zustand eines oder beider Partner, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung.