Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Härteausgleich für Energiepreispauschale (BVL)
Das Bundesfinanzministerium hat dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) bestätigt, dass der sog. Härteausgleich greift, wenn das Finanzamt die Energiepreispauschale festgesetzt hat und auszahlt.
Hintergrund: Die meisten Arbeitnehmer haben die Energiepreispauschale bereits mit ihrem Gehalt im September 2022 über ihren Arbeitgeber erhalten. Einige gingen jedoch zunächst leer aus, z. B. Berufstätige, die im September 2022 arbeitslos waren oder als Minijobber in einem privaten Haushalt gearbeitet haben. Dabei steht jedem Berufstätigen die 300 € Pauschale zu, der mindestens an einem Tag im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis hatte und zwar unabhängig davon, ob es ein Minijob oder ein anderer Job war.
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine führt hierzu weiter aus:
Das Fin...