Aufhebung von Verfügungen im Bereich Umsatzsteuer
Bezug:
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Die nachfolgend aufgeführten Verfügungen der ehemaligen Oberfinanzdirektion Nürnberg sowie des Bayerischen Landesamtes für Steuern werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Aufhebung der Verfügungen dient insbesondere der Bereinigung der Weisungslage und dem Abbau der Normenflut. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die Verfügungen bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.
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OFD Nürnberg | S
7280-177 St43 | Mindestangaben auf Rechnungen; Hinweis auf im Voraus
vereinbarte Minderungen des Entgelts (§ 14 Abs. 4 Nr. 7
UStG) | |
BayLfSt | S 7206.2.1-2/4
St34 | Verwendung von Abwärme aus Biogasanlagen für das Beheizen des
privaten Wohnhauses; hier: Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche
Wertabgabe | |
BayLfSt | S 7170.1.1-
10/51 St33 | Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der
Physiotherapeuten und staatlich geprüften
Masseure | |
BayLfSt | S 7200.1.1-7/9
St33 | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog. Vorkosten im
Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtstätten |
gez.
...
Bayerisches Landesamt für
Steuern v. - S
7506.1.1-5/286 St33
Fundstelle(n):
DAAAJ-50261