Vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage
Leitsatz
1. Die Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt
bei betrieblicher Veranlassung - hier im Fall der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft - keine verdeckte Gewinnausschüttung
dar, wenn es eine klare, im Voraus getroffene, zivilrechtlich wirksame und tatsächliche Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer
und der Gesellschaft gibt.
2. Im Streitfall war zudem beachtlich, dass die Kapitalabfindung im Austausch gegen den Wegfall des Pensionsanspruchs des
Gesellschafter-Geschäftsführers mit dem Ziel der Sanierung der Gesellschaft erfolgte.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 1955 Nr. 35 GStB 2024 S. 51 Nr. 2 GStB 2024 S. 51 Nr. 2 MAAAJ-50232
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.