Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Beschluss v. - 11 K 1588/23 Kg (PKH)

Gesetze: AO § 37 Abs. 1; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 33 Abs. 2; EStG § 115; EStG § 120; AO § 118 Satz 1

Arbeitnehmer

Energiepreispauschale

Leitsatz

1. Der Finanzrechtsweg – und nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten – ist bezüglich der Auszahlung der Energiepreispauschale eröffnet, auch wenn es sich materiell um eine Sozialleistung mit Subventionscharakter handelt, die allerdings rechtstechnisch als Steuervergütung ausgestaltet ist.

2. Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale besteht kein Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht der Schuldner der Energiepreispauschale ist.

3. Solange die Energiepreispauschale noch nicht ausgezahlt worden ist, muss der Gläubiger grundsätzlich gegenüber dem Finanzamt deren Festsetzung durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen.

4. Das Erstreiten eines Verwaltungsakts vor den Finanzgerichten ist – außer in den Fällen der Sprungklage und der Untätigkeitsklage – nur zulässig, wenn ein Vorverfahren über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder zum Teil erfolglos geblieben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2325 Nr. 41
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 16
DStRE 2024 S. 557 Nr. 9
CAAAJ-50231

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen