Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 42 vom

Erbrechtlicher Beratungsbedarf bei Trennung und Scheidung

Dr. Christoph Keller

Für die meisten verheirateten Paare ist die Ehe eine nicht wegzudenkende Konstante des Lebens. Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, meist in der Annahme, die Ehe werde lange bestehen. Zu diesen Entscheidungen gehören auch höchstpersönliche wie die über die Erbeinsetzung, die Wahl des Vorsorgebevollmächtigten, den im Rahmen einer Patientenverfügung Entscheidungsbefugten und manches mehr. Zeichnet sich das vorzeitige Ende der Ehe ab, müssen solche Entscheidungen revidiert und i. d. R. korrigiert werden.

Maßnahmen im Stadium der Trennung

[i]Widerruf eines Testaments u. a.Schon im Stadium der Trennung bietet es sich an, etwaig vorhandene letztwillige Verfügungen zugunsten des anderen Ehepartners zu widerrufen oder zu ändern. In Betracht kommt auch ein wechselseitiger Erb- oder Pflichtteilsverzicht oder ein sog. Negativtestament. Lebensversicherungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen müssen geprüft und ggf. ebenfalls widerrufen werden. Vielfach lassen sich so bereits in der Phase der Trennung gute Lösungen finden, die idealerweise mit familienrechtlichen Vereinbarungen – etwa einer Trennungsvereinbarung – kombiniert werden....