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Satzungsdurchbrechende Beschlüsse bei Kapitalgesellschaften als steuerrechtliches Thema
BFH urteilt zur Wirksamkeit von Ausschüttungen entgegen den Beteiligungsverhältnissen
Satzungsdurchbrechende Beschlüsse werden im Gesellschaftsrecht unter den verschiedensten Blickwinkeln erörtert. Satzungsdurchbrechungen mit Dauerwirkung begegnen rechtlichen Bedenken und werden im Zivilrecht nicht anerkannt. Weicht allerdings ein Beschluss der Gesellschafterversammlung nur punktuell von der Satzung ab, kann dieser auch zivilrechtlich Anerkennung finden. Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 (, NWB AAAAJ-29225) klargestellt, dass die Abgrenzung zwischen beiden Arten der Satzungsdurchbrechung eine im Einzelfall vom Finanzgericht zu entscheidende Tatsachenfrage ist, die allerdings auf der Grundlage der in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Wertungen zu beurteilen ist. Diese Schnittstelle zwischen Steuer- und Gesellschaftsrecht wird in der ausführlich begründeten Entscheidung des BFH zur steuerlichen Behandlung eines satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses deutlich.
I. Ausgangssituation
Im entschiedenen Fall beschlossen die Gesellschafter einer GmbH Ausschüttungen, die entgegen den Beteiligungsver...