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DBA | Besteuerungsrecht für Schenkungen mit Auslandsbezug (BFH)
Nach Abschaffung der Schenkungsteuer in Schweden zum kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden (1992) bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt (, II R 28/20 und II R 29/20; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Kläger der drei genannten Urteile sind Geschwister. Ihr Vater hatte jedem von ihnen 2005 Anteile an einer schwedischen Aktiengesellschaft geschenkt. Der Vater als Schenker hatte im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in Deutschland und in Schweden und seinen Lebensmittelpunkt in Schwed...