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Körperschaftsteuer | Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen Stiftungen (BFH)
Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine rechtsfähige private Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde im Jahr 2010 durch den Stifter X gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung der eigenen Familie des X (Familienstiftung). Mit der Körperschaftsteuererklärung für das Streitjahr 2013 reichte die Klägerin eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG zum ein.
Das Finanzamt lehnte die Feststellung eines Bestands des steuerlichen Einlagekontos ab, d...