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BFH Urteil v. - VI R 36/89 BStBl 1992 II S. 492

Gesetze: EStG 1982 § 3 Nr. 16EStG 1982 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 1982 § 21 Abs. 2EStG 1982 § 21 aBUKG § 6 aLStR 1981 Abschn. 26 Abs. 1 Satz 4

Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten Umzug

Leitsatz

Erwirbt ein Arbeitnehmer anläßlich eines beruflich veranlaßten Umzugs ein Einfamilienhaus am neuen Arbeitsort und zahlt sein Arbeitgeber die dabei entstandenen Maklerkosten, so ist hierin jedenfalls insoweit kein steuerfreier Umzugskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erblicken, als die Leistung den Betrag übersteigt, der als Maklerkosten für die Vermittlung einer entsprechenden Mietwohnung entstanden wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 492
BFH/NV 1992 S. 43 Nr. 7
CAAAA-94096

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