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Umsatzsteuer | Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht (BMF)
Die Regelungen zur Fiskalvertretung wurden insbesondere aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das JStG 2019 überarbeitet und werden in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen ().
Hintergrund: Seit dem 1. Januar 1997 besteht für ausländische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v. (BGBl. I S. 2451) wurde § 22b UStG, in dem die Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters im Rahmen des Instituts der Fiskalvertretung (§§ 22a bis 22e USt...