Bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) ist die Steuerermäßigung nach § 34e EStG ausgeschlossen
Leitsatz
Ein Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ist auch dann nach Durchschnittssätzen zu ermittelt, wenn dieser ausschließlich aus einzubeziehenden Sondergewinnen i.S. des § 13a Abs. 8 EStG besteht, die tatsächlich nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden. In diesem Fall ist daher die Steuerermäßigung nach § 34e EStG ausgeschlossen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 458 BFH/NV 1992 S. 34 Nr. 6 TAAAA-94086
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