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ESRS – European Sustainability Reporting Standards
1. Definition und Funktion
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die einschlägigen Standards, welche die in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen grundsätzlich (vgl. insbesondere 2.) zur Aufstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte und stets zur Aufstellung ihrer Konzernnachhaltigkeitsberichte künftig anwenden müssen (§§ 289c Abs. 6 HGB-E und 315c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB-E). Die ESRS wurden von der hierzu beauftragten EFRAG (European Reporting Advisory Group) entwickelt und anschließend zur Prüfung und Veröffentlichung an die EU-Kommission übergeben. Die Veröffentlichung des ersten Sets an sektorunabhängigen Standards erfolgte am .
Die verbindliche Beachtung einheitlicher Standards zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten dient insbesondere der Verbesserung der Vergleichbarkeit der hiermit erstellten Nachhaltigkeitsberichte. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte ist die zwingende Darstellung des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts als eigener Teil innerhalb des (Konzern-)Lageberichts.
Baumüller, Die Endfassung von „Set 1“ der ESRS – Darstellung und kritische Würdigung, NaRp 1/2023 S. 6
Baumüller, Unternehm...