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Wirtschaftsprüfung | Anhebung der Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie (IDW)
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse zeitnah um grundsätzlich 25 % anzuheben. Das IDW begrüßt diesen Schritt in einem Schreiben an die Kommission.
Hierzu führt das IDW weiter aus:
Die o.g. Merkmale sind neben der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer maßgeblich für die Einstufung von haftungsbeschränkten Unternehmen als kleinst, klein, mittelgroß und groß bzw. von Konzernen als klein, mittelgroß und groß. Durch die Anhebung soll der Geldentwertung seit der letzten Anhebung vor ca. zehn Jahren Rechnung getragen werden.
Es ist aus Sicht des IDW nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, die monetären Schwellenwerte regelmäßig an die Kaufkraft anzupassen. Dadurch wird...