Die von der Rechtsprechung zu Bauherrenmodellen entwickelten Grundsätze für die grunderwerbsteuerrechtliche Besteuerungsgrundlage sind nicht ohne weiteres und schematisch auf Erwerbermodelle übertragbar
Leitsatz
Die von der Rechtsprechung zu Bauherrenmodellen entwickelten Grundsätze über die Abgrenzung zwischen der bloßen Offenlegung von Kalkulationsbestandteilen gegenüber einem eigenständigen Leistungsaustausch (vgl. , BFHE 157, 248, BStBl II 1989, 685) sind auf Erwerbermodelle nicht - zumindest nicht ohne weiteres und schematisch - übertragbar (Anschluß an , BFHE 159, 362, BStBl II 1990, 440).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 422 BFH/NV 1992 S. 37 Nr. 6 VAAAA-94068
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