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RENO Nr. 10 vom Seite 14

Kommentierte Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Addition der Verfahrenswerte in Unterhaltssachen

Entscheidung

OLG Frankfurt, Beschluss vom  – 6 UF 20/23

Eigener Leitsatz

In einem Unterhaltsverfahren sind der Wert einer Beschwerde und der Wert einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde zu addieren, wenn die Beschwerde die Reduzierung und die Anschlussbeschwerde die Erhöhung des Unterhalts zum Ziel hat. Eine wirtschaftliche Identität liegt hier nicht vor, sodass § 39 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 3 FamGKG nicht anwendbar sind.

Sachverhalt

In einem familiengerichtlichen Verfahren beantragt die Antragstellerin, den Antragsgegner zu verpflichten, an sie rückständigen Trennungsunterhalt für die Monate März 2022 bis August 2022 in Höhe von insgesamt 4.948 € zuzüglich Verzugszinsen sowie ab September 2022 einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 3.422 € zu zahlen.

Fragen hierzu

  1. Welches Gesetz ist anzuwenden, um in Familiensachen den Verfahrenswert zu ermitteln?

  2. Nach welcher Vorschrift ermittelt sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen?

  3. Wie ermittelt sich der Verfahrenswert im vorliegenden Fall?

  4. In welcher Form ergeht eine E...

Lösung

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