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BFH Urteil v. - I R 184/87 BStBl 1992 II S. 406

Gesetze: UmwStG 1977 § 20 Abs. 5EStG § 34

Tarifbegünstigung eines Entnahmegewinns bei Einbringung zu Buchwerten

Leitsatz

Der Gewinn aus einer zeitlich und wirtschaftlich mit der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Entnahme ist auch dann nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 1977 i. V. m. § 34 EStG tarifbegünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert ansetzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 406
BFH/NV 1992 S. 23 Nr. 4
NAAAA-94062

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