Schuldzinsen für anläßlich einer Einbringung zu Buchwerten zurückbehaltene Verbindlichkeiten als Werbungskosten
Leitsatz
Wird ein Einzelunternehmen gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen gemäß § 20 UmwStG 1977 unter Fortführung der Buchwerte in eine GmbH eingebracht, hält der Einbringende aber betrieblich begründete Verbindlichkeiten zurück, können die hierfür geleisteten Schuldzinsen Werbungskosten bei den Einkünften aus den erlangten Kapitalanteilen sein.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 404 BFH/NV 1992 S. 34 Nr. 6 DAAAA-94061
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