Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger Erfüllung eines Erbersatzanspruchs
Leitsatz
1. Zur gesonderten Feststellung der Gewinne aus der gleichzeitigen Veräußerung oder Aufgabe zweier räumlich zusammenhängender Betriebe.
2. Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags im Wege der Erbfolge auf einen Dritten über, so tritt dieser hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (Anschluß u. a. an , BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).
3. Zur Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung.
4. Soweit Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Betriebsaufgabe veräußert werden, entsteht der Aufgabegewinn mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Wirtschaftsgütern. Ist der schuldrechtliche Kaufvertrag bereits im Vorjahr abgeschlossen worden, kann dies zur Auflösung einer früher gebildeten Rücklage für Ersatzbeschaffung bereits im Jahr des Abschlusses des Kaufvertrags führen; die Auflösung der Rücklage kann auch in diesem Falle zu einem tarifbegünstigten Aufgabegewinn führen.
5. Entstehung und Tilgung eines Erbersatzanspruchs nach § 1934a BGB führen beim Erben nicht zu Anschaffungskosten und beim Erbersatzberechtigten nicht zu einem Veräußerungserlös.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 392 BFH/NV 1992 S. 22 Nr. 4 IAAAA-94055
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.