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BFH Urteil v. - I R 148/90 BStBl 1992 II S. 383

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Sätze 1 bis 3EStG § 6 Abs. 2 Satz 2

1. Keine AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG von entgeltlich erworbenen Güterkraftverkehrsgenehmigungen - 2. Keine Teilwertabschreibung wegen Anhebung der Zahl von Güterfernverkehrsgenehmigungen durch EG-Verordnung

Leitsatz

1. Von entgeltlich erworbenen Güterkraftverkehrsgenehmigungen sind keine AfA gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG (Geschäfts- oder Firmenwert) vorzunehmen.

2. Für Veranlagungszeiträume bis 1987 einschließlich ergibt sich aus der Verordnung (EWG) Nr. 1841/88 des Rates vom (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 163/1) kein Anlaß, Güterfernverkehrsgenehmigungen auf einen niedrigeren Teilwert abzuschreiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 383
BFH/NV 1992 S. 34 Nr. 6
OAAAA-94053

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